„Lobpreisen wir die Schlemmerei. Sie ist das Privileg der menschlichen Intelligenz und auch Ausdruck seiner Kreativität, hat doch die Kochkunst ihren festen Platz gefunden“. Zitat: Jean-Nicolas Philipona, Präsidenten der Produkte aus dem Freiburgerland
Diese Kunst möchten wir Ihnen mit den Produkten aus dem Freiburgerland näher bringen.
Die Vereinigung der Förderung der Produkte aus dem Freiburgerland setzt sich zum Ziel, im Bereich der Förderung von Qualitätsprodukten der freiburgischen Landwirtschaft die geeigneten Massnahmen zu koordinieren und zu unterstützen. Sie nimmt die Aufgaben der Förderung im Sinne der kantonalen Gesetzgebung wahr.
In der Verfolgung dieses Ziels stellt sie namentlich sicher:
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Eine Aktivität der Förderung der Produkte speziell ausserhalb der Kantonsgrenzen;
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die Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Produkten und verarbeiteten Produkten der Nahrungsmittelindustrie, soweit sie freiburgischer Herkunft sind;
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die regelmässige Durchführung von Anlässen und Vorführungen im Sinne ihrer Zielsetzungen und nach Massgabe der Bedürfnisse der Konsumentinnen/Konsumenten mit der Schaffung oder Erhaltung von Synergien gegenüber gleich gelagerten Projekten;
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den Aufbau einer Öffentlichkeitsarbeit zu Gunsten der Produkte, deren Förderung sie zur Aufgabe hat;
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eine Aktivität der Information und Dokumentation;
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die Vertretung der Vereinigung, ihrer Aktivität und ihrer Mitglieder gegenüber Partnern und Dritten;
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die Koordination der Lieferung von Produkten der freiburgischen Landwirtschaft bei den Förderanlässen.
Als Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche oder juristische Person, oder Firma aufgenommen werden, welche danach ersucht, wenn ihre Aktivität mit der Produktion und der Verwertung der Produkte aus dem Freiburgerland im Zusammenhang steht.
Um ein Produkt mit dem Logo der “Vereinigung zur Förderung der Produkte aus dem Freiburgerland“ auszuzeichnen, und um an den Promotionsaktivitäten der Vereinigung profitieren zu können, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:
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Die Produzenten oder Verarbeiter müssen Einzel- oder (via Berufsverband) Kollektivmitglieder der Vereinigung sein.
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Das Produkt muss seit zwei Jahren auf dem Markt sein.
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Die Qualität, sowie die Rückverfolgbarkeit müssen garantiert sein.
Zur Registrierung müssen zudem zwei der drei sogenannten „ergänzenden Bedingungen“ erfüllt sein:
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Die Ausgangsstoffe des Produktes müssen hauptsächlich aus dem Kanton Freiburg stammen.
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Die wesentlichen Schritte der Verarbeitung und der Konfektionierung müssen hauptsächlich auf Freiburger Kantonsgebiet erfolgen.
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Eine enge Verbindung zur Kultur und zur Tradition des Kantons Freiburg muss nachgewiesen werden.
Die eingetragenen Produkte unterstehen strengen Qualitätskontrollen und sind mit unserem eingängigen Logo an gut sichtbarer Stelle ausgezeichnet.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Homepage. |